Stadtpalais Bautzen– Impressum
Inhaberin:
Urte Falk
Bischofsweg 30
01099 Dresden
stadtpalais@asb-falk.de
Unsere AGBs:
Liebe Gäste,
bitte lesen Sie sich aufmerksam die nachfolgenden Buchungsbedingungen durch.
Diese treten als Vertragsgrundlage für Ihre Buchung in Kraft.
Die Buchungsbedingungen sind gültig ab dem 01.07.2023.
1. Anmeldung und Abschluss der Buchung
1.1 Mit der Anzahlung bietet der Kunde den Abschluss eines Buchungsvertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots sind die Buchungsausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen. Erst durch die Anzahlung wird Ihre Buchungsanfrage verbindlich.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Stadtpalais zustande. Die elektronische Bestätigung der Buchungsanmeldung stellt keine Annahme des Buchungsvertrags dar. Stadtpalais ist im Fall der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist Stadtpalais 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
2. Zahlungen
2.1 Nach Vertragsschluss und Zugang der Buchungsbestätigung wird folgende Anzahlung fällig:
20% der Buchungssumme. Mit dem Erhalt dieser Summe wird Ihre Buchung verbindlich.
2.2 Die Restzahlung wird spätestens 7 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.3 Bei Buchung ab 7 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
2.4 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an Stadtpalais per Überweisung zu erfolgen.
2.5 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide Stadtpalais
gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
3. Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von Stadtpalais ergibt sich ausschließlich aus dem
Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Buchungsausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Stadtpalais. Im Fall von Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
4. Vertragsänderungen
4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog oder Webseite entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Stadtpalais sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Stadtpalais den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
4.2 Stadtpalais ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach
Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentlich ist.
4.3 Kann Stadtpalais die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss
eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Stadtpalais und dem Kunden gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Stadtpalais berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reisezeit anzubieten. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Historisch Übernachten ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch Stadtpalais diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Vertragskündigung
5.1 Stadtpalais behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurückzutreten:
Stadtpalais ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der
Erfüllung des Reisevertrags gehindert; in diesem Fall hat Stadtpalais den Rücktritt
unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Buchung nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst vor Ort darstellt, kann die Übernachtung verweigert oder die Ankunft des Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für eventuell entstehende Mehrkosten steht Stadtpalais nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von Stadtpalais hinausgeht, und der Kunde keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.
Stadtpalais ist zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn der Kunde Waffen,
Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches mitbringt; ferner, wenn er Drogen konsumiert bzw. Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Versuchs des Vorgenannten vor.
In unserer Unterkunft gilt eine Hausordnung (Wohlfühlordnung), die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle die Hausordnung betreffenden Anweisungen des Betreibers zu befolgen.
Der Betreiber ist für die Unterkunft und deren Gäste verantwortlich. Er besitzt hinsichtlich der Führung der Unterkunft, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der Hausordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, den Kunden entschädigungslos aus dem Haus zu weisen. Diese Befugnis gilt auch, wenn nach dem Urteil des Betreibers eine der unter Ziffer 5.3 genannten Situationen vorliegt.
Ferner kann Stadtpalais den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen,
wenn der Kunde unter falscher Angabe zur Person, zur Adresse und/oder zum Ausweisdokument gebucht hat.
6. Rücktritt durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Buchungsvertrag schriftlich per Email schriftlich zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Stadtpalais Bautzen.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Stadtpalais unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Stadtpalais und gewöhnlich zu erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Buchung und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu:
Ab dem 7. Tag* Anzahlungssumme
Ab dem 3. Tag* 50%
Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 100 %
*vor Reisebeginn
6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Stadtpalais kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist. Stadtpalais bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern.
Stadtpalais ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu
beziffern und zu belegen.
6.4 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Stadtpalais keine Entschädigung verlangen,
wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen.
6.5 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig und werden bei der Rückerstattung in Abzug gebracht. Pauschale 10,00 € Inc. MwSt.